Gemäß § 124 Abs. 1 SGBV ist Ergotherapie ein Heilmittel, welches vom Arzt verordnet werden muss.
Ziel der Ergotherapie ist es, die vorhandenen bzw. wiedererlangten Fähigkeiten im sensorischen, motorischen und kognitiven Bereich in Alltagssituationen umzusetzen. Wichtig ist hierbei die vorhandenen Möglichkeiten des Patienten zu nutzen um Selbständigkeit zu erlangen. Die Ergotherapie behandelt, sofern bekannt, die Ursachen der vorhandenen Einschränkungen und Krankheitszeichen. Durch gezielte und moderne Therapiemethoden soll dem Menschen dazu verholfen werden, den Anforderungen in seinem Leben zu seiner Zufriedenheit gerecht zu werden.
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